Reiseversicherung für Bali
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er nicht nur viel erzählen, sondern er sollte auch gut versichert sein. Das fängt mit einer Reiserücktrittsversicherung an. Meist muss nach Abschluss der Reise eine Anzahlung geleistet werden und circa vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung fällig. Kann der Urlauber die Reise nicht antreten, fallen Stornogebühren an, die höher werden, je später die Reise storniert wird. In solch einem Fall kann eine Reiserücktrittsversicherung helfen. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn der Versicherte aus unvorhergesehen Gründen nicht in den Urlaub fahren kann. Zu diesen Gründen gehören eine unerwartete schwere Erkrankung eines Reisemitglieds oder ein Todesfall in der Familie. Auch eine Schwangerschaft oder eine gerichtliche Vorladung können Gründe sein, aus denen eine Reiserücktrittsversicherung Zahlung leistet. Falls ein junger Mensch die Reise gebucht hat und plötzlich zur Bundeswehr einberufen wird, kann er ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Selbstverständlich müssen alle Schadensfälle durch entsprechende Belege, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde oder durch Vorlage des Einberufungsbefehls, nachgewiesen werden. Liegt ein entsprechender Nachweis vor, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung den bereits gezahlten Reisepreis und die zu zahlenden Stornogebühren. Bei den meisten Reiserücktrittsversicherungen ist allerdings ein Selbstbehalt vereinbart, den der Versicherte trotz Nachweis eines triftigen Grundes zahlen muss. Eine Reiserücktrittsversicherung kann entweder direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden oder meist auch noch bis zu 30 Tage nach der Buchung.
Hat man seinen Urlaub schon angetreten, kann es vorkommen, dass man ihn wieder abbrechen muss. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern mit zusätzlichen Kosten verbunden. Hiergegen können sich Urlauber mit einer Reiseabbruchversicherung schützen. Diese Versicherung tritt dann in Kraft, wenn der Urlauber im Urlaub einen Unfall hat oder so schwer erkrankt, dass er seinen Urlaub nicht fortsetzen kann. Auch ein Todesfall in der Familie und die plötzliche Einberufung zum Wehrdienst können Gründe für einen Reiseabbruch sein. Tritt solch ein Versicherungsfall ein, dann zahlt die Reiseabbruchversicherung die Kosten für die vorzeitige Abreise aus dem Urlaubsort und übernimmt auch alle Kosten für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage. Außerdem werden alle im Zusammenhang mit dem Urlaubsabbruch anfallenden Gebühren übernommen.
Eine weitere sehr wichtige Reiseversicherung ist die Auslandskrankenversicherung. Gerade in Ländern, in denen man alle Kosten einer ärztlichen Behandlung selbst tragen muss, weil es mit diesen Ländern kein Abkommen über die Behandlung deutscher Touristen gibt, kann eine Erkrankung oder ein Unfall schnell sehr teuer werden. Hat man dagegen eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die anfallenden Arztkosten für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Auch die Kosten einer notwendigen Operation werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen, ebenso wie Bergungskosten nach einem Unfall. Falls eine Behandlung im Heimatland angeraten ist, übernimmt die Auslandskrankenversicherung auch die Kosten für den Rücktransport oder bei einem Todesfall die Überführungskosten.
Eine weitere mögliche Reiseversicherung ist eine Reisegepäckversicherung. Bei einer Reise kann es vorkommen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder ganz verloren gehen. Hat aber der Urlauber sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt gelassen und dafür gesorgt, dass die einzelnen Gepäckstücke gut gesichert sind und nicht von selbst aufgehen können, und es kommt trotzdem zu einem Schaden oder zu einem Verlust, dann leistet die Reisegepäckversicherung Schadensersatz.